- 09.09.2022, 10:42:26
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Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen neu im Tierschutzgesetz
Novelle bringt zahlreiche Verbesserungen für Tierschutz
Mit einer Novelle des Tierschutzgesetzes sind Anfang September eine Reihe von Verbesserungen in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung ist ein Verbot, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen auszustellen oder sonst mit ihnen zu werben. Säugetiere dürfen im letzten Drittel der Trächtigkeit nicht mehr geschlachtet werden. Zudem erhalten Tierschutz-Ombudspersonen Parteienstellung in Verfahren nach dem Tiertransportgesetz. Weitere Verbesserungen beim Tierschutz sind bereits in Vorbereitung. ****
Die Bundesregierung hat sich Anfang Juli auf ein umfassendes Tierschutzpaket geeinigt. Nach Beschluss im National- und Bundesrat sind Anfang September Teile davon in Kraft getreten. Ab sofort ist die Tötung von Säugetieren im letzten Drittel der Trächtigkeit verboten. Sie dürfen auch nicht mehr zum Zweck der Schlachtung transportiert werden. Verbesserungen gibt es auch für Tierschutzombudspersonen der Bundesländer: Sie erhalten Parteistellung in Verfahren nach dem Tiertransportgesetz.
Gesetzesnovelle bringt Klarstellung
Für Heimtiere mit Qualzuchtmerkmalen gilt seit 1. September sowohl ein Austellungs- als auch ein Werbeverbot. Hier hatte es in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Interpretationen gegeben. Das Ausstellungsverbot ist nun klar geregelt, es gibt keine Ausnahmen mehr. Auch das Verbot, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu bewerben oder überhaupt in der Werbung abzubilden, ist nun in Kraft.
„Tiere die aufgrund von Überzüchtung nicht richtig atmen können, keine Haare haben oder sich nur unter Schmerzen bewegen können – das ist Tierquälerei. Die Novelle ist ein wichtiger erster Schritt das fürchterliche Tierleid von Heimtieren zu verhindern“, so Tierschutzminister Johannes Rauch
Weitere Verbesserungen in Vorbereitung
Weitere Verbesserungen im Kampf gegen die Qualzucht werden derzeit erarbeitet. Sie sind Teil des 2. Tierschutzpakets, das Ende des Jahres beschlossen werden soll. Nachdem der Schwerpunkt des ersten Pakets auf Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere lag, ist der Fokus dieses Pakets der bessere Schutz von Heimtieren.
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